Kinderschutz

Wie und nach welchen Grundlagen wir handeln.

Wir handeln und verfahren bezüglich des § 8a SGB VIII auf der Grundlage der Generalvereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII sowie nach den Vorgaben zur Sicherstellung der persönlichen Eignung von Beschäftigten nach § 72a SGB VIII. Unsere Mitarbeiter:innen werden regelmäßig sachgerecht über die Verpflichtung aus § 8a SGB VIII unterrichtet. In unserer Einrichtung sind im Sinne des Kindesschutzes insoweit erfahrene Fachkräfte gem. § 8a SGB VIII ausgebildet.

Gemäß § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII halten wir es für selbstverständlich der zuständigen Behörde Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, unverzüglich anzuzeigen.

Partizipation ist die Grundlage für eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensgestaltung. Die jungen Menschen können mitbestimmen, mitgestalten und mitentscheiden. Vereinarungen und Regeln werden getroffen und sich daraus ergebene Konsequenzen geklärt. Hierzu bieten wir den jungen Menschen einen gesicherten Rahmen um Wünsche und Bedürfnisse, Interessen und Anregungen äußern zu können und begleiten sie hinsichtlich der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Handlungsstrategien.

Neben dem alltäglichen Austausch bezüglich der Gestaltung des persönlichen Lebensraums, Freizeitgestaltung, Besuchskontakte, Essensplanung und vielem mehr, nutzen wir den Austausch unserer monatlichen Gruppengespräche zu Themen wie Umgangsformen Miteinander, Hausordnung, Regeln, Freizeitgestaltung, Urlaubsplanung innerhalb der Gruppe. Mobiltelefon, Internet und TV- Regeln werden gemeinsam mit den jungen Menschen in QM – Zirkeln erarbeitet. Dienlich sind auch unsere Jungen- und Mädchengruppen, sowie der Austausch mit unserem internen therapeutischen Dienst.

Die Beteiligung an der Hilfeplanung, Gestaltung der Entwicklungsberichte und die damit verbundenen Wünsche, Bedürfnisse und Ziele des jungen Menschen, werden im Hilfeplangespräch unter Beteiligung der Eltern, Personensorgeberechtigten, Jugendamt und uns gemeinsam erarbeitet.

Schon beim Kennenlernen unserer Einrichtung vermitteln wir den jungen Menschen entwicklungsgemäß, dass die Aufnahme bei uns davon abhängig ist, ob sie die Entscheidung dazu getroffen haben.

Die Beteiligung der Eltern ermöglichen wir darüber hinaus durch Elternfragebögen nach Wochenendkontakten und regelmäßigen Gesprächen zwecks zeitnahem und kontinuierlichem Austausch.

Wir nutzen die Elemente des Qualitätsmanagements wie die Qualitätssteuerungsgruppe und die Qualitätszirkel, als auch die Teamleitungssitzungen und die Dienstbesprechungen, um alle Mitarbeiter:innen in Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse einzubeziehen. Insbesondere dient der fachliche Austausch während interner Fortbildungen, Klausurtagungen und Benchmarking der Beteiligung aller an der Entwicklung unserer Einrichtung.

Mit der Aufnahme in die Kinder- und Jugendwohngruppen werden den jungen Menschen und deren Familie verschiedene interne und externe Zugänge eröffnet, an die sie sich im Falle einer Kritik wenden können. Dazu werden ihnen die Funktionen und Hierarchieebenen des Betriebs erläutert. Ferner bekommen die jungen Menschen bei Aufnahme ein Infoblatt mit allen relevanten Ansprechpartner:innen und Kontaktdaten von möglichen Hilfe- und Beschwerdestellen. Ergänzend liegt ein offizielles Beschwerdeformular vor, welches die jungen Menschen und Eltern im Falle einer Beschwerde ausfüllen können.

Innerhalb der Gruppe werden den jungen Menschen Möglichkeiten eingeräumt, sich an die pädagogischen Fachkräfte zu wenden. Veränderungswünsche oder Kritikpunkte werden in Gruppengesprächen eingebracht und in den Teambesprechungen erörtert. Dienlich sind auch unsere Jungen- und Mädchengruppen, sowie der Austausch mit unserem internen therapeutischen Dienst. Unterstützend und beratend können die pädagogische Leitung und Geschäftsführung hinzugezogen werden. Der Verfahrensablauf ist im Qualitätshandbuch beschrieben und wird durch die Qualitätssteuerungsgruppe aktualisiert. Das Beschwerdemanagement dient uns als fortlaufende Qualitätsentwicklung.

Die Kinder- und Jugendwohngruppen sind telefonisch rund um die Uhr zu erreichen. Während der Nachtbereitschaftszeiten ist grundsätzlich eine pädagogische Fachkraft als Rufbereitschaft kurzfristig im Sinne der Krisenintervention oder für pädagogische Fragestellungen zu erreichen.

Im Qualitätshandbuch ist ein Ablauf zum Umgang mit Krisen vorhanden. In jeder Gruppe hängt ein Notfallplan mit entsprechenden Rufnummern aus. Darüber hinaus liegen die Telefonnummern der Fachvorgesetzten vor.

Wir handeln und verfahren bezüglich des § 8a SGB VIII auf der Grundlage der Generalvereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII sowie nach den Vorgaben zur Sicherstellung der persönlichen Eignung von Beschäftigten nach § 72a SGB VIII. Unsere Mitarbeiter:innen werden regelmäßig sachgerecht über die Verpflichtung aus § 8a SGB VIII unterrichtet und bestätigen dies durch ihre Unterschrift. In unserer Einrichtung ist mindestens eine insoweit erfahrene Fachkraft gem. § 8a SGB VIII ausgebildet.

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Fachkraft gem. §§ 8a u. 8b SGB VIIIDaniel Hahn Kontakt
Fachkraft gem. §§ 8a u. 8b SGB VIIIMathias Kummerow Kontakt