Wir handeln und verfahren bezüglich des § 8a SGB VIII auf der Grundlage der Generalvereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII sowie nach den Vorgaben zur Sicherstellung der persönlichen Eignung von Beschäftigten nach § 72a SGB VIII. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig sachgerecht über die Verpflichtung aus § 8a SGB VIII unterrichtet. In unserer Einrichtung sind im Sinne des Kindesschutzes insoweit erfahrene Fachkräfte gem. § 8a SGB VIII ausgebildet.
Gemäß § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII halten wir es für selbstverständlich der zuständigen Behörde Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, unverzüglich anzuzeigen.